In meiner Aufstellungsarbeit erleben die TeilnehmerInnen, und natürlich auch ich, recht häufig, dass die Verursacher dessen, wofür die Eltern beschuldigt werden, eine oder mehrere Generationen früher angesiedelt sind. Also müssten die Schuldzuweisung Adressaten aus früheren Generation gelten.

Die Vorfahren haben Schuld?!

Es stellt sich aber die Frage, haben wir überhaupt ein Recht Schuld zuzuweisen und welchen Nutzen ziehen wir daraus?

Wem ist damit und wie geholfen?

Im Grund genommen wollen wir, das glaube ich und zeigt auch die Erfahrung, ein Problem lösen, uns einer Last, einer Belastung entledigen. Jedoch mit der Zuweisung von Schuld verbinden wir uns nicht nur mit dem/den jeweiligen Vorfahren. Wir binden uns dadurch auch an den Auslöser der Verfehlung und schultern somit selber die Schuld, ohne uns dessen bewusst zu sein. Damit intensivieren wir die Verstrickung anstatt sie zu lösen.

Wer ohne Schuld ist werfe den ersten Stein!

Wir alle müssen von Zeit zu Zeit größere oder kleinere Verfehlungen verbuchen. Unsere Eltern und weiter zurückliegende Vorfahren sind wie sie sind, weil sie besondere Erlebnisse, Erfahrungen hatten, ein genetisches und energetisches Erbe mit sich tragen. Wenn wir das anerkennen können, erübrigt sich die Schuldfrage. Beim Erkennen und Anerkennen, und damit dem Loslassen von unserer Verbindung zur Ursache eines Vergehens, helfen uns Systemaufstellungen. Erkennen, Anerkennen, Loslassen – und Aufatmen.

Seien wir uns dessen bewusst, dass durch unsere Vorfahren das Leben zu uns gekommen ist, und dafür dürfen wir dankbar sein!

Herzlichst,

Theo